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Abrechnung
Ob einzelne Intervention oder dauerhafte Begleitung ...
Ich arbeite mit Erlaubnis zur Psychotherapie gemäß HeilprG.
Eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist i.d.R. nicht möglich!
Bestimmte Privat- und Zusatzversicherungen bieten eine Kostenübernahme an.